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Abhandenkommen
Wenn Ihnen Sachen abhanden kommen, so ist dies grundsätzlich nicht
versichert.
Sollte die versicherte Sache aber infolge eines versicherten Schadenereignisses
abhanden kommen, liegt ein ersatzpflichtiger Schaden vor.
Beispiel: Bei einem Rohrbruch bringen Sie einen wertvollen Teppich auf
die Straße,
damit er nicht durch Löschwasser durchnässt wird. Ein vorbeikommender
Passant nimmt diesen Teppich mit. Sie wollten den Teppich, eine versicherte
Sache, retten. Damit ist dieses Abhandenkommen versichert.
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