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Antiquitäten
Antiquitäten gelten als Wertsachen. Antiquitäten sind alle
Sachen, die über 100 Jahre alt sind, z. B. antiquarische Bücher,
altes Zinn (Geschirr, Krüge, Zinnsoldaten etc.), altes Porzellan
(Geschirr, Puppen etc.), Spielzeug aus dem 19. Jahrhundert, Sammlungen
von alten Waffen und Musikinstrumenten, Mineralien und frühgeschichtliche
Fundgegenstände. Antike Möbelstücke zählen immer
zu den Einrichtungsgegenständen und nicht zu den Wertsachen.
Sie können die Entschädigungsgrenze Ihrer Wertsachen erhöhen.
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