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Arbeitsgeräte
Arbeitsgeräte, in nicht ausschließlich beruflich oder gewerblich
genutzten Räumen, sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Beispiel: Sie bewahren die Firmenbohrmaschine nach der Arbeit in Ihrer
Wohnung auf. Die Bohrmaschine ist in diesem Fall mitversichert. Arbeitsgegenstände
sind jedoch streng von Arbeitsstoffen (z. B. Handelswaren oder sonstigen
gewerblichen Vorräten) zu unterscheiden.
Beispiel: Sie bewahren den firmeneigenen Fliesenkleber nach der Arbeit
in Ihrem Keller auf.
Der Kleber ist nicht mitversichert, da er als Arbeitsstoff gilt.
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