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Auszahlung
der Entschädigung
Bei Auszahlung einer Entschädigung sind folgenden Punkte zu beachten:
·
Ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet, müssen Sie die Zahlung
der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen erhalten.
·
Sie können einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige bei Ihrer
Versicherung eine Abschlagszahlung verlangen.
·
Die Entschädigung muss von dem Zeitpunkt der Anzeige des Schadens
mit 1 % unter dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verzinst werden,
mindestens mit 4 % höchstens mit 6 %.
·
Die Verzinsung entfällt, wenn die Entschädigung innerhalb eines
Monats nach Schadenanzeige gezahlt wird.
·
Zinsen werden von dem Zeitpunkt an fällig, wenn die Entschädigung
fällig ist.
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