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Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Daraus resultierende Feuerschäden werden als Brandschäden ersetzt.
Versichert ist aber auch der so genannte "kalte Schlag", durch
den Trümmer- oder Sengschäden verursacht werden. Mitversichert
sind auch mittelbare Schäden durch Blitzschlag, z. B. wenn der Blitz
in einen Baum einschlägt und der dadurch abgebrochene Ast z.B. Ihre
versicherte Markise beschädigt. Damit besteht Versicherungsschutz
bei Blitzschlag für:
·
zündenden Blitzschlag (der Blitzschlag löst einen Brand aus),
·
kalten Blitzschlag (durch herabfallende Steine des Schornsteines wird
die Markise beschädigt),
·
Sengschäden durch Blitzschlag (ein Blitz versengt den Teppich im
Wohnzimmer),
·
Luftdruckschäden durch Blitzschlag (durch den Luftdruck eines einschlagenden
Blitzes platzt die Fensterscheibe und das Ledersofa wird beschädigt).
Ausgeschlossen sind jedoch
die so genannten Überspannungsschäden,
also Schäden, die durch die hohe elektrische Energie verursacht
wurde und angeschlossene elektrische Geräte wie z. B. Fernseher,
Stereoanlage, Computer oder Gefrierschrank beschädigt hat. Solche
Schäden können Sie gegen Mehrbeitrag zusätzlich in Ihre
Hausratversicherung einschließen.
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