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Diebstahl
Im Rahmen der Hausratversicherung ist die Gefahr Einbruchdiebstahl versichert.
Werden Ihnen Sachen gestohlen, in deren Besitz man durch leichten Zugriff
kommt, spricht man von einfachem Diebstahl.
Beispiele: Taschendiebstahl,
Diebstahl von Wäsche auf der Leine,
von Gartenmöbeln und Gartengeräten im Freien oder Diebstahl
Ihres Fahrrades.
Bei Verlusten durch einfachen Diebstahl besteht grundsätzlich kein
Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung; es muss ein Einbruchdiebstahl
vorliegen. Einbruchdiebstahl ist gebäudegebunden. Es muss also ein
Einbruch in einen Raum Ihres Gebäudes erfolgen oder in einem Raum
Ihres Gebäudes ein Behältnis widerrechtlich geöffnet werden.
Auch der einfache Diebstahl eines sich in Gebrauch außerhalb des
Versicherungsortes befindlichen Fahrrades ist nicht versichert.
Sie haben aber die Möglichkeit, dieses Risiko auf besonderen Antrag
durch die Klausel 7110 - Einschluss Fahrraddiebstahl - zusätzlich
zu versichern.
Bei einigen Versicherungen können Sie spezielle Arten des einfachen
Diebstahls mitversichern, z.B. Diebstahl von Wäsche und Kleidung
von der Leine, Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten
oder Diebstahl von Kinderwagen.
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