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Edelsteine
Edelsteine zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen
und unterliegen damit einer Entschädigungsgrenze. Wenn Sie Ihre
Edelsteine nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener
mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter
Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für
die Edelsteine eine besondere Entschädigungsgrenze, die üblicherweise
auf maximal 1.500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.
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