Entschädigungsgrenze
Die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen ist marktüblich
je Versicherungsfall auf insgesamt 20% der Versicherungssumme begrenzt.
Sie können diese aber auf Antrag bei den meisten Versicherern gegen
Beitragszuschlag erhöhen. Zusätzlich gelten für bestimmte
Wertsachen besondere Entschädigungsgrenzen. Diese Grenzen können
je nach Hausratversicherung unterschiedlich sein.
Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen gelten
nur dann, wenn Sie Ihre Wertsachen nicht in einem verschlossenen mehrwandigen
Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder einem eingemauerten
Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür aufbewahren
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