|
Feuer
Nicht immer muss ein Haus oder eine Wohnung brennen. Es gibt die unterschiedlichsten
Ursachen für einen Brandschaden. Eine genaue Definition, was versicherungstechnisch
unter den Begriff Feuer fällt, gibt der § 4 Nr. 1 VHB 2001: "Ein
Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flamme, Glut,
Funken). Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Feuer ohne einen
bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen
hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Als bestimmungsgemäße
Herde bezeichnet man z. B. Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflammen,
Feuerzeuge, Zigarettenglut etc. Unter den Versicherungsschutz Brand
fällt das Verbrennen oder Anbrennen, Verrußen, Versengen
durch Funkenflug eines Schadenfeuers,
Verformung von Sachen, Rauchschäden (Wäsche/Bücher), also
alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden eines Feuers.
---------------------------------------------------------------------------
Makler24
Versicherungsvergleich
Natürlich
geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Hausratversicherung kostenlos
und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Hausratversicherung
Vergleich
|
weitere Informationsseiten
zur Hausratversicherung
Hausratversicherung Vergleich .... direkter Online Versicherungsvergleich im Internet
Günstige Hausratversicherung mit Sofortabschluss
|