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Fremdes Eigentum
Fremdes Eigentum, das Sie gerade benutzen, ist grundsätzlich mitversichert.
Dazu gehört beispielsweise die vom Freund geliehene Stereoanlage.
Die Anlage des Freundes fällt als fremdes Eigentum mit unter die
versicherten Sachen. Aber es gilt hier das Prinzip:
"
Eigenversicherung/Außenversicherung vor Fremdversicherung",
d. h., hat Ihr Freund eine eigene Hausratversicherung, so wird die Stereoanlage
im Schadenfall von seiner Versicherung im Rahmen der Außenversicherung übernommen.
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