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Versicherungsort Garagen
Versicherungsschutz besteht in der im Vertrag bezeichneten Wohnung (einschließlich
Keller- und Bodenräumen), zu der aber auch Räume in Nebengebäuden
auf demselben Grundstück zählen, soweit sie ausschließlich
von Ihnen, als Versicherungsnehmer, oder einer mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Gemeinschaftsräumen
versichert.
Für Antennen und Markisen gilt das gesamte Grundstück, auf
dem die versicherte
Wohnung liegt, als Versicherungsort. Erweitert wird der Versicherungsschutz
auf Garagen in der Nähe des Versicherungsortes. Der Begriff der "Nähe" wird
nicht näher definiert, kann also unterschiedlich ausgelegt werden.
Einige Versicherungen erweitern den Versicherungsschutz über die
Klausel 7499, die auch ohne besondere Vereinbarung Vertragsbestandteil
sein kann, auch auf Garagen, die sich nicht in der Nähe befinden.
Der Versicherungsschutz wird auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt,
Sie haben aber die Möglichkeit, diese gegen Prämienzuschlag
zu erhöhen.
Nicht zur Wohnung gehören Räume, die Sie ausschließlich
beruflich oder gewerblich nutzen. Dazu zählt aber nicht das so genannte
häusliche Arbeitszimmer, auch wenn es aus steuerlichen Gründen
geltend gemacht wird.
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