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Beitragsberechnung /
Gebühren
Die Beitragsberechnung erfolgt bei fast allen Versicherungen nahezu identisch.
Der Tarifbeitrag wird in Promille der Versicherungssumme ausgewiesen.
Hierzu können Zuschläge für Gefahrerhöhungen (z.
B feuergefährlicher Betrieb im Gebäude) kommen. Für
das Versichern von Überspannungsschäden oder Fahrraddiebstahlschäden
sowie für die Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für
Wertsachen können ebenfalls Zuschläge fällig werden.
Neben den diversen Zuschlägen erheben Versicherungen üblicherweise
folgende Gebühren:
·
Ausfertigungsgebühr für die Erstellung der Police 0,50 bis
1,50 €,
·
Gebühr für die Erhebung des Folgebeitrages (Hebegebühr)
0,25 bis 0,5 €,
·
Nachtragsgebühr für Änderungen der Police 0,5 bis 1,5 €.
Rabatte auf den Beitrag können u.a. gewährt werden für:
·
Vertragsdauer (z. B. fünf Jahre/10 %),
· Selbstbeteiligung im Schadenfall,
· Einbruchmeldeanlage,
· einbruchhemmende Sicherungen (Fenstergitter etc.).
Der Beitrag in der Glasversicherung kann nach folgenden Kriterien berechnet
werden:
·
nach der Gesamtfläche der Gebäudeverglasung,
·
nach qm Wohnfläche,
· pauschal pro Wohnung oder Einfamilienhaus.
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