Gebündelte
Versicherung
Von einer Gebündelten Versicherung spricht man, wenn zwei selbstständige
Verträge, wie die Hausrat- und die Glasversicherung, in einer einzigen
Police dokumentiert werden. Es handelt sich dabei trotzdem um zwei rechtlich
selbstständige Verträge.
Für jeden einzelnen Vertrag wird eine gesonderte Prämie ausgewiesen
und Sie können die Verträge einzeln kündigen.
Beispiele:
· Hausrat- und Glasversicherung in einer Police,
· Familienschutzversicherung mit Hausrat-,
Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz.
Im Gegensatz dazu werden bei
einer kombinierten Versicherung eine Mehrzahl von Gefahren in einem
einheitlichen Bedingungswerk versichert. Es gibt
nur einen Antrag, einen Versicherungsschein, eine Prämie. Die kombinierte
Versicherung können Sie nur insgesamt, nicht aber einzeln kündigen.
Beispiele:
· verbundene Hausratversicherung
·
verbundene Gebäudeversicherung
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