Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger gehören nicht zum Hausrat.
Ausnahmen siehe Hausrat.
Hausrat ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in Ihrem KFZ versichert.
Beispiel: Sie haben Ihr KFZ
in einem Parkhaus abgestellt. Nach dem Einkauf bemerken Sie, dass eine
Scheibe eingeschlagen wurde und Ihre Lederjacke
vom Rücksitz, sowie einige CDs aus der Ablage gestohlen wurde. Die
Hausratversicherung deckt diesen Schaden in der Regel ab.
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