|
Absturz eines Luftfahrzeuges
Mitgeschützt sind auch Schäden, die durch den Anprall oder
Absturz eines Luftfahrzeuges,
seiner Teile oder Ladung entstanden sind. Hinweis: Der Begriff "Luftfahrzeug" wird
in §1(2) des Luftverkehrsgesetzes wie folgt definiert:
Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge,
Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle
und sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte,
insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper.
In der Regel sind solche Schäden durch die Haftpflichtversicherung
des Betreibers des Flugkörpers versichert.
Bei Streitigkeiten über die Schuldfrage geht man jedoch auf Nummer
sicher, wenn diese Schäden erst durch die Hausratversicherung gezahlt
werden und später diese den Verursacher in Regress nimmt.
---------------------------------------------------------------------------
Makler24
Versicherungsvergleich
Natürlich
geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Hausratversicherung kostenlos
und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Hausratversicherung
Vergleich
|
weitere Informationsseiten
zur Hausratversicherung
Hausratversicherung Vergleich .... direkter Online Versicherungsvergleich im Internet
Günstige Hausratversicherung mit Sofortabschluss
|