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Neuwert
Unter Neuwert versteht man den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher
Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Im Gegensatz dazu würden Sie bei Erstattung zum Zeitwert durch
Alter, Abnutzung und Gebrauch eine sehr viel geringere Entschädigung
bekommen.
Beispiele:
Eine Videokamera, die vor vier Jahren 1.500 € gekostet hat, kostet
heute 1.000 € und hat einen Zeitwert von 500,- €. Ein massiver
Eichenkleiderschrank hat vor fünf Jahren 2.500 € gekostet,
heute kostet er 3.500 € mit einem Zeitwert von 1.000 €.
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